Die Strafprozessordnung sieht vor, dass Opfer von Gewalt- und Sexualstrafdelikten in der Nebenklage und/oder bei Vernehmungen durch einen Zeugenbeistand anwaltlich vertreten sein können. Eine Beiordnung/Kostenübernahme durch die Staatskasse kann in vielen Fällen erfolgen - vor allem bei minderjährigen Zeugen oder Zeugen, die zur Tat unter 18 Jahren waren. 

 

Diverse Reformen haben die Schutzbedürftigkeit der Opfer zum Schwerpunkt gehabt. Im Strafverfahren können für das Opfer Maßnahmen beantragt werden, die eine möglichst schonende Teilnahme des Opfers an der Verhandlung gewährleisten.

 

Ihr/e Opferanwalt/-anwältin wird für Sie der rechtliche Beistand sein, darüber hinaus kann eine psychosoziale Prozessbegleitung und/oder eine Zeugenbegleitung als Unterstützung nützlich sein.

 

Dies und weitere Fragen zu z.B. therapeutischen Fachberatungsstellen, Opferentschädigungs- und anderen Leistungsanträgen sowie eines Schmerzensgeldanspruches können in einem Beratungsgespräch erörtert werden.